Teilnahmebedingungen

Meldungen der Teilnehmer

Die Anmeldung erfolgt online über das Anmeldeformular auf

                                   www.meissner-downhill.de.

Bei Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht beendet haben, muss eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern spätestens bei der Anmeldung und bei der Nummernausgabe vorliegen.

Meldeschluss
Anmeldeschluss ist der 6.7.2013 – 12 Uhr. Das Startgeld muss spätestens am 5.7.2013 auf unserem Konto eingegangen sein bzw. zur Veranstaltung in bar bezahlt werden. Die Anmeldung wird erst mit dem Eingang des Startgeldes gültig. Bei 120 Teilnehmern wird die Anmeldung geschlossen. Bei erfolgreicher Anmeldung mit dem Anmeldeformular auf www.meissner-downhill.de wird an die dort angegebene E-Mail Adresse eine Bestätigung mit den Kontodaten des Veranstalters und einer dem Anmeldevorgang zugeordneten Buchungsnummer geschickt. Bei der Überweisung muss als Verwendungszweck die Buchungsnummer angegeben werden. Bei Nichtteilnahme und/oder Unmöglichkeit der Durchführung des Rennens (Regen, höhere Gewalt) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes!


Startgebühren
Bei Anmeldungen bis zum 31.05.2013 beträgt die Startgebühr 30,- €. Bei Anmeldungen ab 01.06.2013 beträgt die Startgebühr 40,- €. Bei einem zusätzlichen Start in der Hardtail-Klasse wird die Gebühr um 10,- € erhöht, d. h. die Startgebühr beläuft sich für beide Klassen auf 40,-/50,- €. Maßgeblich für die Gewährung der vergünstigten Startgebühr ist der Zahlungseingang bis zum 31.5.2013.

Startnummern
Die Startnummern müssen immer vorn am Lenker angebracht und gut lesbar sein. Es wird keine zusätzliche Werbung auf den Nummern geduldet.

Schutzbekleidung
Alle Teilnehmer müssen im Training und in den Rennläufen folgende Schutzkleidung tragen:

- Ellbogenschützer
- Knieschützer
- Rücken- und Brustprotektoren
- Integralhelm (Empfehlung: Doppel-D Sicherheitsverschluss)
- Handschuhe mit langen Fingern


Bei Nichteinhaltung erfolgt die sofortige Disqualifikation. Technischer Zustand der Sportgeräte: Jeder Teilnehmer ist für den einwandfreien Zustand seines eingesetzten Materials am Fahrrad und auch seiner Schutzbekleidung selbst verantwortlich. Es darf nur Material verwendet werden, welches für diese Belastung ausgelegt ist. Der Zustand, die Qualität und die Konzeption bzw. Konstruktion darf keine Gefahr für den Teilnehmer oder Dritte darstellen. Die Schutzbekleidung muss das CE Zeichen enthalten.

Disqualifikation
Der Veranstalter behält sich vor, Fahrer bei fehlendem fahrerischen Können, mangelnden Schutzbekleidungen oder Nichtbeachten der Anweisungen der Ordner für das Training sowie das Rennen zu disqualifizieren. Einen Anspruch auf Rückerstattung der Startgebühr besteht nicht.

Haftungsausschluss
Es gilt Punkt 4.4 der Sportordnung des BDR in vollem Umfang. Es wird besonders auf die Sicherheitsbestimmungen im Regelwerk der UCI hingewiesen.

Verantwortlichkeit
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Sportgerät verursachten Schäden. Die Teilnehmer werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, einen Versicherungsschutz gegen mögliche Schäden, die durch die Teilnahme an der Veranstaltung verursacht werden können, abzuschließen. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet Rücksicht auf andere Personen und gegenüber der Umwelt zu nehmen. Für alle rechtlichen Fragen gilt deutsches Recht.

Haftungsverzicht
Die Teilnehmer verzichten mit Abgabe der Meldung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte und Helfer, Behörden, Grundstücksbesitzer sowie irgendwelche anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen. Diese Vereinbarung wird mit der Abgabe der Meldung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflichten zu übernehmen. Der Unterzeichner der Anmeldung erkennt die Bedingungen der Veranstaltungsausschreibung bezüglich der Durchführung des Wettbewerbs und sonstiger veranstaltungsspezifischen Festlegungen sowie die vorstehenden Festlegungen bezüglich der Verantwortlichkeit und des Haftungsverzichts an und verpflichtet sich, diese genauestens zu befolgen. Jeder Teilnehmer bestätigt ausdrücklich, dass die auf dem Nennformular eingetragenen Angaben in vollem Umfang zutreffend sind.

 

Zulassung
Die Rennleitung behält sich die Zulassung eines jeden einzelnen Starters zu den Rennen grundsätzlich vor. Die Teilnehmer sind verpflichtet den Anweisungen des Veranstalters oder von ihm eingesetzten Personals folge zu leisten. Entscheidungsbefugt zu allen Reglements und deren Vollstreckung ist ausschließlich der Renndirektor des ausrichtenden Veranstalters oder die von ihm beauftragte Vertretung.


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