Teilnahmebedingungen
Meldungen der Teilnehmer
Die Anmeldung erfolgt online über das Anmeldeformular auf
www.meissner-downhill.de.
Bei Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht beendet haben, muss eine
schriftliche Einverständniserklärung der Eltern spätestens bei der Anmeldung
und bei der Nummernausgabe vorliegen.
Meldeschluss
Anmeldeschluss ist der 6.7.2013 – 12 Uhr. Das Startgeld muss spätestens am 5.7.2013 auf unserem Konto eingegangen sein bzw. zur Veranstaltung in bar bezahlt
werden. Die Anmeldung wird erst mit dem Eingang des Startgeldes gültig. Bei 120
Teilnehmern wird die Anmeldung geschlossen. Bei erfolgreicher Anmeldung mit dem
Anmeldeformular auf www.meissner-downhill.de wird an die dort angegebene E-Mail
Adresse eine Bestätigung mit den Kontodaten des Veranstalters und einer dem
Anmeldevorgang zugeordneten Buchungsnummer geschickt. Bei der Überweisung muss
als Verwendungszweck die Buchungsnummer angegeben werden. Bei Nichtteilnahme und/oder Unmöglichkeit der Durchführung des Rennens (Regen, höhere Gewalt) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes!
Startgebühren
Bei Anmeldungen bis zum 31.05.2013 beträgt die Startgebühr 30,- €. Bei Anmeldungen
ab 01.06.2013 beträgt die Startgebühr 40,- €. Bei einem zusätzlichen Start in
der Hardtail-Klasse wird die Gebühr um 10,- € erhöht, d. h. die Startgebühr
beläuft sich für beide Klassen auf 40,-/50,- €. Maßgeblich für die Gewährung
der vergünstigten Startgebühr ist
der Zahlungseingang bis zum 31.5.2013.
Startnummern
Die Startnummern müssen immer vorn am Lenker angebracht und gut lesbar sein. Es
wird keine zusätzliche Werbung auf den Nummern geduldet.
Schutzbekleidung
Alle Teilnehmer müssen im Training und in den Rennläufen folgende
Schutzkleidung tragen:
- Ellbogenschützer
- Knieschützer
- Rücken- und Brustprotektoren
- Integralhelm (Empfehlung: Doppel-D Sicherheitsverschluss)
- Handschuhe mit langen Fingern
Bei Nichteinhaltung erfolgt die sofortige Disqualifikation. Technischer Zustand
der Sportgeräte: Jeder Teilnehmer ist für den einwandfreien Zustand seines
eingesetzten Materials am Fahrrad und auch seiner Schutzbekleidung selbst
verantwortlich. Es darf nur Material verwendet werden, welches für diese
Belastung ausgelegt ist. Der Zustand, die Qualität und die Konzeption bzw.
Konstruktion darf keine Gefahr für den Teilnehmer oder Dritte darstellen. Die
Schutzbekleidung muss das CE Zeichen enthalten.
Disqualifikation
Der Veranstalter behält sich vor, Fahrer bei fehlendem fahrerischen Können, mangelnden
Schutzbekleidungen oder Nichtbeachten der Anweisungen der Ordner für das Training
sowie das Rennen zu disqualifizieren. Einen Anspruch auf Rückerstattung der
Startgebühr besteht nicht.
Haftungsausschluss
Es gilt Punkt 4.4 der Sportordnung des BDR in vollem Umfang. Es wird besonders
auf die Sicherheitsbestimmungen im Regelwerk der UCI hingewiesen.
Verantwortlichkeit
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen
die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder
dem von ihnen benutzten Sportgerät verursachten Schäden. Die Teilnehmer werden
hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, einen Versicherungsschutz gegen
mögliche Schäden, die durch die Teilnahme an der Veranstaltung verursacht werden
können, abzuschließen. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet Rücksicht auf andere Personen
und gegenüber der Umwelt zu nehmen. Für alle rechtlichen Fragen gilt deutsches
Recht.
Haftungsverzicht
Die Teilnehmer verzichten mit Abgabe der Meldung für alle im Zusammenhang mit
der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens
oder Rückgriffs gegen den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte und
Helfer, Behörden, Grundstücksbesitzer sowie irgendwelche anderen Personen, die
mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen. Diese Vereinbarung
wird mit der Abgabe der Meldung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber
wirksam. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt
oder aus Sicherheitsgründen oder von Behörden angeordneten erforderlichen
Änderungen vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch
außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflichten
zu übernehmen. Der Unterzeichner der Anmeldung erkennt die Bedingungen der
Veranstaltungsausschreibung bezüglich der Durchführung des Wettbewerbs und
sonstiger veranstaltungsspezifischen Festlegungen sowie die vorstehenden
Festlegungen bezüglich der Verantwortlichkeit und des Haftungsverzichts an und
verpflichtet sich, diese genauestens zu befolgen. Jeder Teilnehmer bestätigt
ausdrücklich, dass die auf dem Nennformular eingetragenen Angaben in vollem
Umfang zutreffend sind.
Zulassung
Die Rennleitung behält sich die Zulassung eines jeden einzelnen Starters zu den
Rennen grundsätzlich vor. Die Teilnehmer sind verpflichtet den Anweisungen des
Veranstalters oder von ihm eingesetzten Personals folge zu leisten.
Entscheidungsbefugt zu allen Reglements und deren Vollstreckung ist
ausschließlich der Renndirektor des ausrichtenden Veranstalters oder die von
ihm beauftragte Vertretung.
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der Teilnahmebedingungen als PDF